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Honorar

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gern nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb von 30 Tagen an meine Verrechnungsstelle zahlbar.

Anzumerken ist, dass der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Heilpraktiker besteht und die Rechnung zu 100 % von Ihnen als Patient zu tragen ist, unabhängig davon wie Ihre Versicherung diese erstattet.

Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht. Ausnahme ist bisher die IKK Südwest. Dort bin ich als zugelassene Therapeutin erfasst und Sie können die Rechnung dort geltend machen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ob eine Kostenübernahme erfolgt.

Das Behandlungshonorar für Selbstzahler wird nach jeder Behandlung in bar fällig.

Vor der Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich während eines ausführlichen Informationsgespräches mit Ihnen besprochen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.